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   OLG Naumburg, 30.03.2012 - 2 Ws 3/12   

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OLG Naumburg, 30.03.2012 - 2 Ws 3/12 (https://dejure.org/2012,23602)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30.03.2012 - 2 Ws 3/12 (https://dejure.org/2012,23602)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30. März 2012 - 2 Ws 3/12 (https://dejure.org/2012,23602)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 9 Abs 2 S 1 StVollzG, § 130 StVollzG
    Sicherungsverwahrung: Verlegung in eine Sozialtherapeutische Anstalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlegung eines Sicherungsverwahrten in eine Sozialtherapeutische Anstalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 9 Abs. 2; StVollzG § 130
    Verlegung eines Sicherungsverwahrten in eine Sozialtherapeutische Anstalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 19.04.2006 - 2 BvR 818/05

    Versagung der Verlegung eines Strafgefangenen in die Justizvollzugsanstalt eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.03.2012 - 2 Ws 3/12
    Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass die familiären Beziehungen für das Resozialisierungsziel, auf das nicht nur der Strafvollzug, sondern auch der Vollzug der Sicherungsverwahrung von Verfassungs wegen auszurichten ist, wesentliche Bedeutung haben und der Bestand und die Stärkung dieser Beziehungen die Chancen einer Resozialisierung und Eingliederung fördern (BVerfG StV 2007, 201 = NStZ-RR 2006, 325; StV 2008, 424, 425 jeweils m.w.N.; OLG Jena, Beschluss vom 29. Oktober 2007, 1 Ws 334-336/07, Juris Rn. 16; OLG Hamm, Beschluss vom 6. Mai 2008, 1 VAs 26/08, Juris Rn. 9; OLG Naumburg Beschluss vom 25. November 2010, 1 Ws 591/10).

    Bei der Ausgestaltung des Vollzuges muss daher auch mit Blick auf das verfassungsrechtlich geschützte Resozialisierungsinteresse versucht werden, Belastungen und Gefährdungen der familiären Beziehungen entgegenzuwirken, um schädlichen Auswirkungen einer Freiheitsentziehung im Rahmen des Möglichen zu begegnen (vgl. BVerfG StV 2007, 201 m.w.N.; OLG Jena a.a.O.).

    Wenn eine Verlegung unter Hinweis auf die Möglichkeit von Besuchsüberstellungen abgelehnt werden soll, ist auch zu prüfen, ob die Besuchsüberstellungen als Dauerlösung zur Aufrechterhaltung eines dem Resozialisierungsinteresse des Sicherungsverwahrten entsprechenden Kontakts überhaupt geeignet sind (BVerfG StV 2007, 201, 203 - insoweit in NStZ-RR 2006, 325 nicht abgedruckt; OLG Hamm, Beschluss vom 6. Mai 2008, 1 VAs 26/08, Juris Rn. 10; vgl. Callies/ Müller-Dietz a.a.O. § 8 Rn. 4) oder ob eine Verlegung zur Wahrung des Resozialisierungs- und Behandlungsinteresses sachgerechter als häufige Besuchsüberstellungen sind (vgl. Freise/Lindner in Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 5. Aufl., § 8 Rn. 6, 15; Freise in Schwind/Böhm/Jehle, StVollzG, 4. Aufl., § 8 Rn. 11, 15).

    Allerdings wäre eine ablehnende Entscheidung, die sich ungeachtet etwaiger für eine Verlegung sprechenden sachlichen Gesichtspunkte ohne Abwägung des Resozialisierungsinteresses des Untergebrachten und den jeweiligen Behandlungsangeboten mit den vollzugsorganisatorischen Belangen allein auf die in der Verwaltungsvereinbarung geregelte Zuständigkeitsbestimmung stützt, mit dem Gesetz unvereinbar (vgl. KG, Beschluss vom 12. September 2008, 2 Ws 770/07 Vollz, Juris Rn. 17ff. - insoweit in StV 2009, 205 nicht abgedruckt; BVerfG StV 2007, 201, 202f.; Urteil vom 4. Mai 2011 a.a.O., S. 1938 Rn. 113).

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.03.2012 - 2 Ws 3/12
    Die Anstalt ist gerade bei Sicherungsverwahrten gemäß §§ 4 Abs. 1 Satz 2, 130 StVollzG verpflichtet, die Behandlungsbereitschaft des Untergebrachten zu wecken und zu fördern (BVerfG Urteil vom 4. Mai 2011, 2 BvR 2333/08, NJW 2011, S. 1931, 1939 Rn. 114).

    Überstellung">8 Abs. 1 Nr. 1 StVollzG ist bei der Ermessenentscheidung zu beachten, dass sich eine vom Untergebrachten begehrte Verlegung in eine unzuständige Anstalt im Einzelfall als sachgerecht erweisen kann, um einen freiheitsorientierten und therapiegerichteten Vollzug der Sicherungsverwahrung zu ermöglichen (vgl. BVerfG, Urteil vom 4. Mai 2011 a.a.O.).

    Allerdings wäre eine ablehnende Entscheidung, die sich ungeachtet etwaiger für eine Verlegung sprechenden sachlichen Gesichtspunkte ohne Abwägung des Resozialisierungsinteresses des Untergebrachten und den jeweiligen Behandlungsangeboten mit den vollzugsorganisatorischen Belangen allein auf die in der Verwaltungsvereinbarung geregelte Zuständigkeitsbestimmung stützt, mit dem Gesetz unvereinbar (vgl. KG, Beschluss vom 12. September 2008, 2 Ws 770/07 Vollz, Juris Rn. 17ff. - insoweit in StV 2009, 205 nicht abgedruckt; BVerfG StV 2007, 201, 202f.; Urteil vom 4. Mai 2011 a.a.O., S. 1938 Rn. 113).

  • OLG Hamm, 06.05.2008 - 1 VAs 26/08

    Verlegung; Strafvollzug; anderes Bundesland; Ermessensentscheidung

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.03.2012 - 2 Ws 3/12
    Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass die familiären Beziehungen für das Resozialisierungsziel, auf das nicht nur der Strafvollzug, sondern auch der Vollzug der Sicherungsverwahrung von Verfassungs wegen auszurichten ist, wesentliche Bedeutung haben und der Bestand und die Stärkung dieser Beziehungen die Chancen einer Resozialisierung und Eingliederung fördern (BVerfG StV 2007, 201 = NStZ-RR 2006, 325; StV 2008, 424, 425 jeweils m.w.N.; OLG Jena, Beschluss vom 29. Oktober 2007, 1 Ws 334-336/07, Juris Rn. 16; OLG Hamm, Beschluss vom 6. Mai 2008, 1 VAs 26/08, Juris Rn. 9; OLG Naumburg Beschluss vom 25. November 2010, 1 Ws 591/10).

    Wenn eine Verlegung unter Hinweis auf die Möglichkeit von Besuchsüberstellungen abgelehnt werden soll, ist auch zu prüfen, ob die Besuchsüberstellungen als Dauerlösung zur Aufrechterhaltung eines dem Resozialisierungsinteresse des Sicherungsverwahrten entsprechenden Kontakts überhaupt geeignet sind (BVerfG StV 2007, 201, 203 - insoweit in NStZ-RR 2006, 325 nicht abgedruckt; OLG Hamm, Beschluss vom 6. Mai 2008, 1 VAs 26/08, Juris Rn. 10; vgl. Callies/ Müller-Dietz a.a.O. § 8 Rn. 4) oder ob eine Verlegung zur Wahrung des Resozialisierungs- und Behandlungsinteresses sachgerechter als häufige Besuchsüberstellungen sind (vgl. Freise/Lindner in Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 5. Aufl., § 8 Rn. 6, 15; Freise in Schwind/Böhm/Jehle, StVollzG, 4. Aufl., § 8 Rn. 11, 15).

  • OLG Celle, 30.09.1999 - 1 VAs 11/99

    Verlegung; Jugendstrafvollzug; Strafgefangener; Jugendlicher;

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.03.2012 - 2 Ws 3/12
    Auch bei Therapiebedürftigkeit besteht aber grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Verlegung in eine (bestimmte) sozialtherapeutische Anstalt, sondern lediglich ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung durch die Vollzugsbehörde (OLG Celle NStZ 2000, 167; Arloth, StVollzG, 3. Aufl., § 9 Rn. 16).

    Die dem zugrunde liegende Frage nach der Behandlungs(un)willigkeit des Antragstellers ist als unbestimmter Rechtsbegriff durch eine prognostische Einschätzung der Vollzugsbehörde auszufüllen (vgl. OLG Celle NStZ 2000, 167; NStZ-RR 2007, 284; OLG Hamm NStZ 2008, 344, 345; Arloth a.a.O. § 9 Rn. 9).

  • BGH, 18.04.2001 - 2 ARs 71/01

    Rechtsnatur eines die gewünschte Verlegung in eine andere JVA ablehnenden

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.03.2012 - 2 Ws 3/12
    Verweigert die oberste Aufsichtsbehörde des Freistaates Sachsen die Aufnahme des Antragstellers, so ist dagegen der Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG eröffnet (BGH NStZ-RR 2002, 26, 27; OLG Hamm ZfStrVo 2002, 315, 316; KG NStZ-RR 2007, 124, 125; OLG Naumburg, Beschluss vom 19. Oktober 2011, 2 Ws 228/11, Juris Rn. 4 m.w.N; Freise/ Lindner a.a.O., § 109 Rn. 8 m.w.N.).
  • KG, 10.01.2007 - 4 VAs 47/06

    Strafvollzug: Rechtsbehelfsverfahren gegen die Ablehnung der Verlegung eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.03.2012 - 2 Ws 3/12
    Verweigert die oberste Aufsichtsbehörde des Freistaates Sachsen die Aufnahme des Antragstellers, so ist dagegen der Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG eröffnet (BGH NStZ-RR 2002, 26, 27; OLG Hamm ZfStrVo 2002, 315, 316; KG NStZ-RR 2007, 124, 125; OLG Naumburg, Beschluss vom 19. Oktober 2011, 2 Ws 228/11, Juris Rn. 4 m.w.N; Freise/ Lindner a.a.O., § 109 Rn. 8 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 19.10.2011 - 2 Ws 228/11

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung: Prüfungsumfang bei einem Antrag auf

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.03.2012 - 2 Ws 3/12
    Verweigert die oberste Aufsichtsbehörde des Freistaates Sachsen die Aufnahme des Antragstellers, so ist dagegen der Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG eröffnet (BGH NStZ-RR 2002, 26, 27; OLG Hamm ZfStrVo 2002, 315, 316; KG NStZ-RR 2007, 124, 125; OLG Naumburg, Beschluss vom 19. Oktober 2011, 2 Ws 228/11, Juris Rn. 4 m.w.N; Freise/ Lindner a.a.O., § 109 Rn. 8 m.w.N.).
  • KG, 26.04.2004 - 1 Ss 436/03

    Pornographie im Internet - Anforderungen an Alterskontrollsysteme

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.03.2012 - 2 Ws 3/12
    a) Die ablehnende Haltung des Antragstellers gegenüber therapeutischen Angeboten in der Sozialtherapeutischen Anstalt H. kann durchaus tragfähiger Grund sein, eine Verlegung trotz grundsätzlich vorhandenen Behandlungsbedarfes abzulehnen, sofern diese Haltung Ausdruck einer Behandlungsunfähigkeit aufgrund einer auf Dauer angelegten und nicht korrigierbaren Verweigerung der Mitarbeit ist (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2004, 249, 350).
  • BVerfG, 05.05.2008 - 2 BvR 2111/06

    Ermöglichung einer Besuchsüberstellung in eine Justizvollzugsanstalt mit

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.03.2012 - 2 Ws 3/12
    Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass die familiären Beziehungen für das Resozialisierungsziel, auf das nicht nur der Strafvollzug, sondern auch der Vollzug der Sicherungsverwahrung von Verfassungs wegen auszurichten ist, wesentliche Bedeutung haben und der Bestand und die Stärkung dieser Beziehungen die Chancen einer Resozialisierung und Eingliederung fördern (BVerfG StV 2007, 201 = NStZ-RR 2006, 325; StV 2008, 424, 425 jeweils m.w.N.; OLG Jena, Beschluss vom 29. Oktober 2007, 1 Ws 334-336/07, Juris Rn. 16; OLG Hamm, Beschluss vom 6. Mai 2008, 1 VAs 26/08, Juris Rn. 9; OLG Naumburg Beschluss vom 25. November 2010, 1 Ws 591/10).
  • OLG Celle, 20.04.2007 - 1 Ws 91/07

    Anspruch eines Strafgefangenen auf Verlegung in eine sozialtherapeutische

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.03.2012 - 2 Ws 3/12
    Die dem zugrunde liegende Frage nach der Behandlungs(un)willigkeit des Antragstellers ist als unbestimmter Rechtsbegriff durch eine prognostische Einschätzung der Vollzugsbehörde auszufüllen (vgl. OLG Celle NStZ 2000, 167; NStZ-RR 2007, 284; OLG Hamm NStZ 2008, 344, 345; Arloth a.a.O. § 9 Rn. 9).
  • OLG Hamm, 03.07.2007 - 1 Vollz (Ws) 387/07

    legung; Entscheidung; Überprüfbarkeit

  • KG, 12.09.2008 - 2 Ws 770/07

    Strafvollzug: Verlegung in anderes Bundesland aufgrund eines Vollzugsverbunds

  • OLG Celle, 06.01.1981 - 3 Ws 433/80
  • OLG Jena, 29.10.2007 - 1 Ws 334/07

    StVollzG

  • KG, 26.06.2015 - 2 Ws 133/15

    Verfahrensverzögerung als Vollstreckungshindernis; Gestaltung von

    Die psychische Störung muss die besondere Gefährlichkeit des Betroffenen bedingen und sich zudem aktuell auf diese Gefährlichkeit auswirken (vgl. Senat, Beschlüsse vom 7. Januar 2014 - 2 Ws 266/13 - [juris] und vom 6. Januar 2012 - 2 Ws 3/12 -).
  • KG, 07.01.2014 - 2 Ws 266/13

    Zum Tatbestandsmerkmal der psychischen Störung und zum Verhältnis von

    Die psychische Störung muss die besondere Gefährlichkeit des Betroffenen bedingen und sich auch aktuell auf diese Gefährlichkeit auswirken (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Januar 2012 - 2 Ws 3/12 -).
  • KG, 04.03.2015 - 2 Ws 27/15

    Für die Anordnung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung anzuwendendes Recht bei

    Die psychische Störung muss die besondere Gefährlichkeit des Betroffenen bedingen und sich auch aktuell auf diese Gefährlichkeit auswirken (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Januar 2012 - 2 Ws 3/12 -).
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